Testamente, Erbschaften und Schenkungen
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Unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
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Grundsätzlich genügt es, dass die Person, die testieren möchte, im Notariat erscheint.
Für die Testamentserrichtung erforderliche Angaben
Persönliche Angaben des Erblassers
Teilen Sie dem Notariat die folgenden persönlichen Angaben mit. Sie können sie bei der Terminvereinbarung oder per E-Mail übermitteln:
- Ihr Vor- und Nachname.
- Geburtsdatum.
- Namen von Vater und Mutter sowie ob sie leben oder verstorben sind.
- Familienstand: ledig, verwitwet, geschieden, in eingetragener Partnerschaft oder verheiratet, unter Angabe von Vor- und Nachnamen des Ehegatten.
- Geben Sie an, ob Sie Kinder haben, wie viele und wie sie heißen.
Ihren Willen erklären
Ihren Willen erklären, also festlegen, was im Testament stehen soll.
Es empfiehlt sich, uns zu den verschiedenen Möglichkeiten der Testamentserrichtung zu befragen; sie hängen von den persönlichen Verhältnissen und der Staatsangehörigkeit ab.
Vermögen allgemein
Für die Testamentserrichtung genügen die oben genannten Angaben.
Das Testament muss sich nicht auf bestimmte Vermögensgegenstände beziehen.
Üblicherweise verfügt das Testament über das gesamte Vermögen, das zum Todeszeitpunkt vorhanden ist.
Bestimmte Vermögensgegenstände und benannte Personen
Allerdings kann derjenige, der testiert, bestimmte Gegenstände bestimmten Personen zuwenden wollen. In diesem Fall muss der Erblasser:
- Bezeichnen Sie die Vermögensgegenstände eindeutig (Immobilie, Fahrzeug usw.). Zur Erleichterung können Sie Unterlagen zum Gegenstand mitbringen, etwa die Eigentumsurkunde oder eine Nota simple aus dem Grundbuch.
- Bezeichnen Sie eindeutig die Person oder Personen, denen Sie sie zuwenden möchten.
Grenzen der Verfügungsfreiheit
Es ist wichtig zu wissen: Die Freiheit, ein Testament zu errichten, bedeutet nicht immer die Freiheit, das Vermögen beliebig zuzuwenden.
Das hängt von den Verwandten des Erblassers, von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz und von weiteren Faktoren ab, die wir im Einzelfall prüfen müssen.
Allgemein erforderliche Unterlagen je nach beteiligter Person
Das Notariat kann je nach den Besonderheiten des Geschäfts und den geltenden Vorschriften weitere Unterlagen anfordern.
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