Testamente, Erbschaften und Schenkungen

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Worum es geht

Die Erbschaftsurkunde dokumentiert die Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen unter den Erben. Bei Immobilien ist sie das übliche Instrument zur Zuweisung und Eintragung auf die Erben im Grundbuch.

Ablauf der Abwicklung

1

Tod und Erbtitel nachweisen

Testament oder Erbenfeststellung.

2

Erben und Vermögen feststellen

Bestandsaufnahme (Immobilien, Konten, Fahrzeuge usw.) und Bewertung.

3

Berechnung der Quoten und Zuteilung

Wer was erhält (Auseinandersetzung), etwaige Mehrzuteilungen und Ausgleichszahlungen.

4

Unterzeichnung der Urkunde

Durch die Erben (und Vermächtnisnehmer, falls beteiligt).

5

Anschließende Abwicklung

Zahlung der Erbschaftsteuer, gegebenenfalls der kommunalen Wertzuwachssteuer, und Einreichung beim Grundbuchamt für Immobilien.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigungen zum Verstorbenen

  • Sterbeurkunde.
  • Certificado de últimas voluntades, Bescheinigung des spanischen Testamentsregisters.
  • Beglaubigte Abschrift des Testaments, sofern vorhanden, andernfalls die Erbenfeststellung.

Identifizierung der Erben

  • DNI, NIE oder Reisepass der Erben und Erschienenen sowie Angaben zum Familienstand.
  • Geburts- oder Heiratsurkunden, soweit sie zum Nachweis von Verwandtschaft oder Güterstand erforderlich sind.

Vermögensverzeichnis und Belege

Immobilien:

  • Urkunden, Grundbuchdaten, Katasterreferenz, IBI-Grundsteuerbescheid.

Konten und Wertpapiere:

  • Bankbescheinigungen über die Kontostände zum Todestag.

Versicherungen:

  • Versicherungsbescheinigungen und Bezugsberechtigte, soweit einschlägig.

Bei Schulden:

  • Nachweise (Darlehen, Belege usw.).

Vertretung

Handelt ein Vertreter: die Vollmacht.

Das Notariat kann je nach den Besonderheiten des Geschäfts und den geltenden Vorschriften weitere Unterlagen anfordern.

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