Testamente, Erbschaften und Schenkungen
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Testamente
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Erbenfeststellung
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Nachlassabwicklung
Annahme und Verteilung des Nachlasses
Schenkungen
Unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
Europäisches Nachlasszeugnis
Dokument für grenzüberschreitende Nachlässe in der EU
Worum es geht
Die Erbschaftsurkunde dokumentiert die Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen unter den Erben. Bei Immobilien ist sie das übliche Instrument zur Zuweisung und Eintragung auf die Erben im Grundbuch.
Ablauf der Abwicklung
Tod und Erbtitel nachweisen
Testament oder Erbenfeststellung.
Erben und Vermögen feststellen
Bestandsaufnahme (Immobilien, Konten, Fahrzeuge usw.) und Bewertung.
Berechnung der Quoten und Zuteilung
Wer was erhält (Auseinandersetzung), etwaige Mehrzuteilungen und Ausgleichszahlungen.
Unterzeichnung der Urkunde
Durch die Erben (und Vermächtnisnehmer, falls beteiligt).
Anschließende Abwicklung
Zahlung der Erbschaftsteuer, gegebenenfalls der kommunalen Wertzuwachssteuer, und Einreichung beim Grundbuchamt für Immobilien.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigungen zum Verstorbenen
- Sterbeurkunde.
- Certificado de últimas voluntades, Bescheinigung des spanischen Testamentsregisters.
- Beglaubigte Abschrift des Testaments, sofern vorhanden, andernfalls die Erbenfeststellung.
Identifizierung der Erben
- DNI, NIE oder Reisepass der Erben und Erschienenen sowie Angaben zum Familienstand.
- Geburts- oder Heiratsurkunden, soweit sie zum Nachweis von Verwandtschaft oder Güterstand erforderlich sind.
Vermögensverzeichnis und Belege
Immobilien:
- Urkunden, Grundbuchdaten, Katasterreferenz, IBI-Grundsteuerbescheid.
Konten und Wertpapiere:
- Bankbescheinigungen über die Kontostände zum Todestag.
Versicherungen:
- Versicherungsbescheinigungen und Bezugsberechtigte, soweit einschlägig.
Bei Schulden:
- Nachweise (Darlehen, Belege usw.).
Vertretung
Handelt ein Vertreter: die Vollmacht.
Das Notariat kann je nach den Besonderheiten des Geschäfts und den geltenden Vorschriften weitere Unterlagen anfordern.
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