Testamente, Erbschaften und Schenkungen
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Nachlassabwicklung
Annahme und Verteilung des Nachlasses
Schenkungen
Unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
Europäisches Nachlasszeugnis
Dokument für grenzüberschreitende Nachlässe in der EU
Worum es geht
Die Schenkung ist der Akt, mit dem eine Person (Schenker) einer anderen (Beschenkter) unentgeltlich einen Vermögensgegenstand überträgt. Bei Immobilien ist eine notarielle Urkunde erforderlich, um sie eintragen zu lassen und volle Wirkung gegenüber Dritten zu erzielen.
Ablauf der Abwicklung
Gegenstand und Bedingungen festlegen
Was verschenkt wird, an wen, und ob Lasten oder Bedingungen bestehen (Nießbrauch, Rückfall, Verfügungsverbot usw.).
Eigentum und Belastungen prüfen
Eigentum an der Immobilie, deren Belastungen und aktuellen Stand prüfen.
Entwurf der Urkunde
Mit Annahme durch den Beschenkten, in der Regel im selben Akt.
Unterzeichnung im Notariat
Schenker und Beschenkter unterzeichnen die Urkunde vor dem Notar.
Anschließende Abwicklung
Schenkungsteuer, gegebenenfalls kommunale Wertzuwachssteuer und Eintragung im Grundbuch.
Erforderliche Unterlagen
Identifizierung der Parteien
- DNI, NIE oder Reisepass von Schenker und Beschenktem.
- Familienstand und Güterstand, besonders wichtig, wenn die Immobilie zum Gesamtgut oder zum Sondergut gehört.
Unterlagen zum Gegenstand
- Eigentumsnachweis (Urkunde oder Grundbuchdaten).
- Bei Immobilien: Katasterreferenz und IBI-Grundsteuerbescheid.
Besondere Bedingungen
- Wird ein Nießbrauch vorbehalten oder bestehen Lasten: die Angaben und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen.
- Sind Minderjährige oder Geschäftsunfähige beteiligt: Unterlagen und je nach Fall gerichtliche Genehmigungen.
Vertretung
Bei einem Vertreter: die Vollmacht.
Das Notariat kann je nach den Besonderheiten des Geschäfts und den geltenden Vorschriften weitere Unterlagen anfordern.
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