Testamente, Erbschaften und Schenkungen
Wählen Sie Ihr Anliegen aus, um alle erforderlichen Informationen zu sehen.
Wählen Sie Ihr Anliegen
Testamente
Errichten Sie Ihr Testament mit voller Rechtssicherheit
Erbenfeststellung
Lassen Sie die notarielle Erbenfeststellung erstellen
Nachlassabwicklung
Annahme und Verteilung des Nachlasses
Schenkungen
Unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
Europäisches Nachlasszeugnis
Dokument für grenzüberschreitende Nachlässe in der EU
Verstirbt jemand ohne Testament, müssen die gesetzlichen Erben festgestellt werden; dafür ist die ERBENFESTSTELLUNG BEI GESETZLICHER ERBFOLGE erforderlich.
Zuständigkeit des Notars
Zunächst ist zu beachten, dass der Notar für die Erbenfeststellung zuständig sein muss.
Kriterien für die Zuständigkeit:
- Der Sterbeort des Erblassers.
- Der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.
- Der Ort, an dem sich der größte Teil des Vermögens befindet.
- Zuständig ist ebenso ein Notar eines angrenzenden Bezirks zu einem der vorgenannten, nach Wahl des Antragstellers.
Auf die Erbfolge anwendbares Recht
Sobald die Zuständigkeit des Notars feststeht, ist das auf die Erbfolge anwendbare Recht zu bestimmen; dafür sind Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Verstorbenen maßgeblich.
Wer zur Unterzeichnung erscheinen muss
Zur Unterzeichnung der Erbenfeststellung erscheint der Antragsteller, der jede Person mit berechtigtem Interesse sein kann, zusammen mit zwei Zeugen. Es müssen nicht alle Erben zur Unterzeichnung kommen. Da zwei Zeugen anwesend sein müssen, sollten uns deren Identitätsdaten vorab übermittelt werden. Die Zeugen dürfen Verwandte sein, SOFERN SIE KEIN UNMITTELBARES INTERESSE AN DER ERBENFESTSTELLUNG HABEN.
Für die Erbenfeststellung besondere Unterlagen
Das Notariat kann je nach den Besonderheiten des Geschäfts und den geltenden Vorschriften weitere Unterlagen anfordern.
Termin vereinbaren
Wählen Sie Tag und Uhrzeit, die Ihnen am besten passen
Termin anfragen
Wählen Sie Leistung, Datum und Uhrzeit, die Ihnen am besten passen
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
