Testamente, Erbschaften und Schenkungen
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Europäisches Nachlasszeugnis
Dokument für grenzüberschreitende Nachlässe in der EU
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Dokument, mit dem die Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachgewiesen werden kann.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Zweck des Zeugnisses
Das Europäische Nachlasszeugnis ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Stellung in jedem EU-Land ohne zusätzliche Verfahren nachzuweisen.
Besonders nützlich ist es, wenn der Verstorbene Vermögen in mehreren Mitgliedstaaten hatte.
Anwendungsbereich
Es gilt für Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU (außer Dänemark und Irland).
Es entfaltet in allen Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung ohne vorherige Anerkennung.
Notarielle Zuständigkeit
In Spanien wird das Europäische Nachlasszeugnis von dem für den Erbfall zuständigen Notar ausgestellt.
Es wird mit einem amtlichen Formular beantragt und nach Prüfung der Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist ausgestellt.
Gültigkeit des Zeugnisses
Beglaubigte Abschriften sind 6 Monate ab Ausstellung gültig.
Nach Ablauf dieser Frist kann eine neue beglaubigte Abschrift beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen des Verstorbenen
- Sterbeurkunde.
- Certificado de últimas voluntades, Bescheinigung des spanischen Testamentsregisters.
- Testament oder Erbenfeststellung.
- DNI oder Reisepass des Verstorbenen.
Unterlagen der Antragsteller
- DNI, NIE oder Reisepass der antragstellenden Erben.
- Libro de Familia oder Geburts- und Heiratsurkunden.
- Das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular für das Zeugnis.
Unterlagen zu Vermögen im Ausland
- Bezeichnung der in anderen Mitgliedstaaten belegenen Vermögenswerte.
- Eigentumsnachweise (Urkunden, Registerauszüge usw.).
Das Notariat kann je nach den Besonderheiten des Einzelfalls weitere Unterlagen anfordern.
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