Vollmachten, notarielle Protokolle, Einbürgerungseid und Legalisationen

In unserem Notariat können Sie notarielle Vollmachten erteilen, notarielle Niederschriften erstellen lassen, Ihren Eid auf die spanische Staatsangehörigkeit (jura de nacionalidad) leisten und Dokumente für den internationalen Gebrauch legalisieren lassen.

Wählen Sie Ihr Anliegen

Förmliche Anerkennung von Unterschriften und Dokumenten für ihre Wirksamkeit außerhalb Spaniens: Apostilla de La Haya (Haager Apostille) für Vertragsstaaten oder diplomatische/konsularische Legalisation für alle übrigen Länder.

Vorzulegende Unterlagen

1

Originaldokument, das legalisiert werden soll, oder eine Ausfertigung

2

DNI/NIE oder Reisepass

3

Bei Privaturkunden: notariell beglaubigte Unterschrift

4

Beeidigte Übersetzung, falls das Bestimmungsland sie verlangt

Was das Notariat übernimmt

Beglaubigung von Unterschriften oder vorherige Erteilung von Ausfertigungen

Beratung zum richtigen Weg (Apostille oder Konsulat)

Abwicklung über das Colegio Notarial (Notarkammer) oder das MAEC (Außenministerium), falls erforderlich

Termin für Legalisationen vereinbaren

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MoDiMiDoFrSaSo
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Häufige Fragen zu Legalisationen

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