Vollmachten, notarielle Protokolle, Einbürgerungseid und Legalisationen
In unserem Notariat können Sie notarielle Vollmachten erteilen, notarielle Niederschriften erstellen lassen, Ihren Eid auf die spanische Staatsangehörigkeit (jura de nacionalidad) leisten und Dokumente für den internationalen Gebrauch legalisieren lassen.
Wählen Sie Ihr Anliegen
Schließen Sie den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit mit dem Eid oder Gelöbnis (jura o promesa) vor dem Notar ab.
Vorzulegende Unterlagen
A) VOLLJÄHRIGE
Aufenthaltserlaubnis und Reisepass
Bescheid über die Verleihung der Staatsangehörigkeit (concesión de la nacionalidad)
Original der Geburtsurkunde
Ist sie in einer Fremdsprache abgefasst, ordnungsgemäß übersetzt und mit Apostille; ist sie auf Spanisch abgefasst, nur mit Apostille.
Geburtsurkunde der Mutter oder Heiratsurkunde der Eltern
Wenn Sie nur den Nachnamen des Vaters tragen: die Geburtsurkunde der Mutter (mit Apostille und Übersetzung) oder, falls nicht vorhanden, die Heiratsurkunde der Eltern (mit Apostille und Übersetzung), um den Geburtsnamen der Mutter festzustellen.
Führungszeugnis
Gegebenenfalls mit Apostille und Übersetzung.
Aktuelle Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento)
Ordnungsgemäß ausgefülltes Formular des Registro Civil (Personenstandsregister)
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
B) MINDERJÄHRIGE
Wichtig: Bei Minderjährigen unter 14 Jahren kommen nur die Eltern zur Unterzeichnung der Urkunde. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr bereits vollendet, unterschreibt er ebenfalls, unterstützt von seinen Eltern.
Aufenthaltserlaubnis und Reisepass des Minderjährigen und beider Elternteile
Bescheid über die Verleihung der Staatsangehörigkeit (concesión de nacionalidad)
Original der Geburtsurkunde
Ist sie in einer Fremdsprache abgefasst, ordnungsgemäß übersetzt und mit Apostille; ist sie auf Spanisch abgefasst, nur mit Apostille.
Geburtsurkunde der Mutter oder Heiratsurkunde der Eltern
Wenn Sie nur den Nachnamen des Vaters tragen: die Geburtsurkunde der Mutter (mit Apostille und Übersetzung) oder, falls nicht vorhanden, die Heiratsurkunde der Eltern (mit Apostille und Übersetzung), um den Geburtsnamen der Mutter festzustellen.
Aktuelle Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento)
Ordnungsgemäß ausgefülltes Formular des Registro Civil (Personenstandsregister)
Telefonnummer und E-Mail-Adresse beider Elternteile
Nach der Unterzeichnung
- •Nach Unterzeichnung der Eidesurkunde teilen wir dem Registro Civil (Personenstandsregister) mit, dass der Eid geleistet wurde. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Leistung auf diese erste Mitteilung beschränkt und nicht die vollständige Eintragung des Verfahrens umfasst.
- •Wir übermitteln eine elektronische Ausfertigung an das Registro Civil. Wenn Sie möchten, können Sie in unserem Büro warten (wir laden Sie in der Zwischenzeit auf einen Kaffee ein) und erhalten noch am selben Tag die Ausfertigung mit dem Eingangsnachweis und der Eingangsregistrierung beim Registro Civil.
- •Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie das Verfahren beim Registro Civil selbst weiterführen, um Ihr Staatsangehörigkeitsverfahren abzuschließen.
- •Sie können den Stand Ihres Verfahrens jederzeit auf der Website des Ministerio de Justicia (Justizministerium) abrufen. Dazu geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Aktenzeichen ein, das auf dem Versandnachweis steht, den wir Ihnen aushändigen.
Stand Ihres Verfahrens abrufen
Zum Online-Portal des Ministerio de Justicia (Justizministerium)
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