Familie und Ehe
Notarielle Familienangelegenheiten: Eheschließung (Vorverfahren und Trauung), eingetragene Partnerschaften, Eheverträge, einvernehmliche Scheidung, Auflösung ehelicher Güterstände und Emanzipationen.
Wählen Sie Ihr Anliegen
Wichtig: Um heiraten zu können, muss zunächst das Verfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit (expediente de capacidad matrimonial) durchgeführt werden. Dieses Vorverfahren wird im Turnus vergeben: Das Colegio Notarial (Notarkammer) der jeweiligen Provinz weist die Sache dem Notar zu, der an der Reihe ist. Nach Abschluss des Ehefähigkeitsverfahrens können die Beteiligten vor demselben Notar heiraten oder einen anderen Notar an einem beliebigen Ort in Spanien bestimmen; dazu ist es jedoch wichtig, dies am Tag der Unterzeichnung der Vorabniederschrift dem im Turnus zugewiesenen Notar mitzuteilen.
Vorbereitende Schritte
Ehefähigkeitsverfahren
Das Ehefähigkeitsverfahren erfolgt im Turnus des Colegio Notarial. Für die Turnusvergabe und die Zuweisung des Notars:
- Das erforderliche Formular beim Colegio Notarial (Notarkammer) einreichen
- Die Gebühr der Notarkammer entrichten: 121 € (diese Gebühr geht an die Notarkammer, nicht an das Notariat)
- Das Colegio weist den Notar zu, der turnusgemäß an der Reihe ist
Nach der Zuweisung müssen sich die Beteiligten mit dem Notariat in Verbindung setzen, um das Verfahren einzuleiten. Das Notariat teilt die erforderlichen Unterlagen und die notwendigen Kostenvorschüsse mit.
Kostenvorschuss
Ein Kostenvorschuss ist erforderlich, zahlbar am Tag der Unterzeichnung der ersten Niederschrift:
Termin anfragen
Sobald Sie Ihren Turnus vom Colegio Notarial erhalten haben und falls wir die Freude haben, Ihre Trauung vorzunehmen:
- Kontaktieren Sie unser Notariat
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung der Akte ein
- Wir stimmen die Termine für die Unterzeichnung der Vorabniederschrift und für die Trauung ab
Unser Team begleitet Sie durch das gesamte Verfahren bis zur Trauung.
Vorzulegende Unterlagen
Ausweisdokumente
Ausweisdokumente und persönliche Angaben beider Eheschließenden sowie zweier Zeugen (je einer pro Eheschließendem).
Certificado de empadronamiento (Meldebescheinigung)
Certificado de empadronamiento mindestens eines der Eheschließenden, aus dem die Anmeldung in Torrevieja hervorgeht. Mindestens einer der Eheschließenden muss im Melderegister (padrón) von Torrevieja eingetragen sein. Andernfalls sind wir für das Vorverfahren zur Eheschließung nicht zuständig.
Geburtsurkunden
Geburtsurkunden beider Eheschließenden (bei Ausländern mit Apostille und gegebenenfalls übersetzt. Mehrsprachige Urkunden werden ebenfalls akzeptiert).
Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigungen
Spanische Staatsangehörige:
- Wenn Sie ledig sind und das Registro Civil (Standesamt) keine fe de vida y estado (Lebens- und Familienstandsbescheinigung) ausstellt, können Sie Ihren Familienstand in der Urkunde selbst erklären.
- Wenn Sie geschieden sind, benötigen wir: 1. Heiratsurkunde mit Randvermerk über die Scheidung; ODER 2. Eingetragenes Scheidungsurteil.
- Wenn Sie verwitwet sind, benötigen wir die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten.
Ausländische Staatsangehörige:
Wie bei spanischen Staatsangehörigen, mit der Besonderheit, dass ausländische Dokumente stets mit Apostille und gegebenenfalls Übersetzung vorzulegen sind.
Kinder
Wenn Sie gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Beziehungen haben: Angaben zu den Kindern (vollständiger Name und Ausweisnummer genügen).
Güterstand
Wir müssen wissen, ob Sie dem gesetzlichen régimen de gananciales (Errungenschaftsgemeinschaft) unterliegen oder separación de bienes (Gütertrennung) vereinbaren möchten, da für die Gütertrennung zusätzlich eine Urkunde über capitulaciones matrimoniales (Ehevertrag) erstellt werden muss.
Nach der Unterzeichnung
Wir übernehmen die Eintragung im Registro Civil (Standesamt) und benachrichtigen Sie nach vollständigem Abschluss des Verfahrens, damit Sie die Urkunden abholen und gegebenenfalls die Rückerstattung aus dem Kostenvorschuss erhalten können.
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