Familie und Ehe

Notarielle Familienangelegenheiten: Eheschließung (Vorverfahren und Trauung), eingetragene Partnerschaften, Eheverträge, einvernehmliche Scheidung, Auflösung ehelicher Güterstände und Emanzipationen.

Wählen Sie Ihr Anliegen

Die Scheidung vor dem Notar muss von einem hierfür zuständigen Notar durchgeführt werden. Zuständig ist:

  • Der Notar am letzten gemeinsamen Wohnsitz.
  • Der Notar am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten.
(Ungefähre Kosten 250€)

Unverzichtbare Voraussetzungen

1

Einigung beider Ehegatten

2

Keine minderjährigen Kinder

3

Anwaltliche Begleitung ist Pflicht

Beizubringende Unterlagen

Ausweisdokumente

DNI/NIE beider Ehegatten.

Certificado de empadronamiento (Meldebescheinigung)

Bescheinigung, dass mindestens einer der Ehegatten im Melderegister von Torrevieja eingetragen ist.

Heiratsurkunde

Sie können sie online erhalten.

Libro de Familia oder Geburtsurkunde

Libro de Familia (spanisches Familienbuch) oder Geburtsurkunden der Kinder, um nachzuweisen, dass keine minderjährigen Kinder vorhanden sind.

Identifizierung des Anwalts

Identifizierung des Anwalts, der den convenio regulador (Scheidungsfolgenvereinbarung) verfasst und bei der Unterzeichnung anwesend ist. War der Anwalt noch nie im Notariat, muss er seine berufliche Qualifikation nachweisen.

Convenio regulador (Scheidungsfolgenvereinbarung)

Dokument, das die Vereinbarungen zur Scheidung regelt, verfasst vom Anwalt.

Nach der Unterzeichnung

Wir übernehmen die Eintragung und benachrichtigen Sie, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

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