Familie und Ehe
Notarielle Familienangelegenheiten: Eheschließung (Vorverfahren und Trauung), eingetragene Partnerschaften, Eheverträge, einvernehmliche Scheidung, Auflösung ehelicher Güterstände und Emanzipationen.
Wählen Sie Ihr Anliegen
Die Auflösung des ehelichen Güterstands ist der Rechtsakt, mit dem die Ehegatten nach Beendigung des Güterstands (durch Scheidung, Trennung, Tod oder Wechsel des Güterstands) das gemeinsame Vermögen und die gemeinsamen Schulden abwickeln und aufteilen.
Wann ist sie erforderlich?
Nach Scheidung oder Trennung
Wurde die Ehe durch Scheidung aufgelöst oder ist eine gerichtliche Trennung erfolgt, muss der Güterstand auseinandergesetzt werden, um das gemeinsame Vermögen zwischen den Ehegatten aufzuteilen.
Bei einem Wechsel des Güterstands
Möchten die Ehegatten den Güterstand wechseln (zum Beispiel von gananciales – Errungenschaftsgemeinschaft – zu separación de bienes – Gütertrennung), müssen sie zunächst den bisherigen Güterstand auseinandersetzen und sich das während seiner Geltung erworbene Vermögen zuteilen.
Beim Tod eines Ehegatten
Stirbt einer der Ehegatten, muss der Güterstand auseinandergesetzt werden, um festzustellen, welche Vermögenswerte dem überlebenden Ehegatten zustehen und welche zum Nachlass des Verstorbenen gehören.
Beizubringende Unterlagen
Ausweisdokumente
DNI/NIE beider Ehegatten (oder im Todesfall des überlebenden Ehegatten und der Erben).
Heiratsurkunde
Aktuelle Heiratsurkunde, gegebenenfalls mit Randvermerk über die Scheidung.
Scheidungsurteil oder Ehevertrag
Bei Scheidung das entsprechende Urteil. Bei einem Wechsel des Güterstands etwaige frühere capitulaciones matrimoniales (Ehevertrag).
Urkunden über Immobilien
Erwerbsurkunden aller Immobilien, die bei der Auseinandersetzung zugeteilt werden sollen.
Angaben zu Vermögen und Schulden
Aufstellung der beweglichen Sachen, Bankkonten, Fahrzeuge und gemeinsamen Schulden, die in die Auseinandersetzung einbezogen werden sollen.
Bewertung des Vermögens
Einvernehmliche Bewertung des Vermögens, um eine gerechte Aufteilung festzulegen. Bei Uneinigkeit kann ein professionelles Gutachten erforderlich sein.
Nach der Unterzeichnung
Das Notariat übernimmt die Eintragung der Auseinandersetzungsurkunde im Registro de la Propiedad (Grundbuch) für Immobilien und im Registro Civil (Standesamt). Wir benachrichtigen Sie, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.
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