Gesellschaftsrechtliche Urkunden

Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).

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Kauf und Verkauf von Aktien und Geschäftsanteilen

Die Übertragung von Geschäftsanteilen einer SL erfordert stets eine öffentliche Urkunde. Bei der SA können Aktien unterschiedlich übertragen werden, je nachdem, ob sie durch Namensaktienurkunden, Inhaberaktienurkunden oder Bucheinträge verbrieft sind; die Übertragung nicht börsennotierter Inhaberaktien erfordert die Mitwirkung eines Notars.

Erforderliche Unterlagen

1

Gesellschafterbuch

Zur Prüfung der aktuellen Inhaberschaft der Geschäftsanteile und der satzungsmäßigen Beschränkungen.

2

Identifizierung der Parteien

DNI/NIE von Verkäufer und Käufer. Bei Gesellschaften: Vollmachten, NIF und Nota simple (Registerauszug) aus dem Registro Mercantil (Handelsregister).

3

Verzicht auf das Vorkaufsrecht

Sieht die Satzung ein Vorkaufsrecht zugunsten anderer Gesellschafter oder der Gesellschaft vor, ist nachzuweisen, dass die Anteile angeboten wurden und darauf verzichtet wurde.

4

Bewertung der Geschäftsanteile

Zwischen den Parteien vereinbarter Preis. Bei Übertragungen zwischen nahestehenden Personen empfiehlt sich aus steuerlichen Gründen eine objektive Bewertung.

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Häufige Fragen

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