Gesellschaftsrechtliche Urkunden

Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).

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Darlehensverträge (pólizas)

Die Póliza intervenida por notario (unter notarieller Mitwirkung geschlossener Darlehens- oder Kreditvertrag) ist das Dokument, mit dem gewerbliche Darlehen, Kredite und Finanzierungslinien formalisiert werden. Sie verleiht dem Dokument Vollstreckbarkeit, sodass der Gläubiger bei Zahlungsausfall schneller gerichtlich vorgehen kann.

Erforderliche Unterlagen

1

Identifizierung der Parteien

DNI/NIE der Beteiligten. Bei Gesellschaften: NIF, Vertretungsvollmachten und Nota simple (Registerauszug) aus dem Registro Mercantil (Handelsregister).

2

Darlehensbedingungen

Darlehensbetrag, Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsart, Gebühren und sonstige finanzielle Bedingungen.

3

Sicherheiten (falls vorhanden)

Unterlagen der Bürgen oder Garanten sowie Beschreibung dinglicher Sicherheiten, falls solche bestellt werden (Pfandrecht, Mobiliarhypothek usw.).

4

Vertretungsvollmachten

Handelt eine der Parteien in Vertretung einer anderen: notarielle Vollmacht, die zu Rechtsgeschäften dieser Art berechtigt.

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Häufige Fragen

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