Gesellschaftsrechtliche Urkunden
Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).
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Darlehensverträge (pólizas)
Die Póliza intervenida por notario (unter notarieller Mitwirkung geschlossener Darlehens- oder Kreditvertrag) ist das Dokument, mit dem gewerbliche Darlehen, Kredite und Finanzierungslinien formalisiert werden. Sie verleiht dem Dokument Vollstreckbarkeit, sodass der Gläubiger bei Zahlungsausfall schneller gerichtlich vorgehen kann.
Erforderliche Unterlagen
Identifizierung der Parteien
DNI/NIE der Beteiligten. Bei Gesellschaften: NIF, Vertretungsvollmachten und Nota simple (Registerauszug) aus dem Registro Mercantil (Handelsregister).
Darlehensbedingungen
Darlehensbetrag, Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsart, Gebühren und sonstige finanzielle Bedingungen.
Sicherheiten (falls vorhanden)
Unterlagen der Bürgen oder Garanten sowie Beschreibung dinglicher Sicherheiten, falls solche bestellt werden (Pfandrecht, Mobiliarhypothek usw.).
Vertretungsvollmachten
Handelt eine der Parteien in Vertretung einer anderen: notarielle Vollmacht, die zu Rechtsgeschäften dieser Art berechtigt.
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