Gesellschaftsrechtliche Urkunden
Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).
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Gründung von Gesellschaften
Die Gründung einer Handelsgesellschaft erfordert eine notarielle Urkunde für die anschließende Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister). Wir beraten Sie zur passendsten Rechtsform (SL, SA, Genossenschaften usw.) je nach den Bedürfnissen des Unternehmensprojekts.
Erforderliche Unterlagen
Certificación negativa de denominación (Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Firmennamens)
Ausgestellt vom Registro Mercantil Central (zentrales Handelsregister), 3 Monate gültig und verlängerbar bis zu 6.
Identifizierung der Gründungsgesellschafter
Gültiger DNI/NIE aller Gesellschafter. Bei juristischen Personen: Gründungsurkunde, Vollmachten und NIF.
Gesellschaftskapital und Einlagen
Bankbescheinigung über die Einzahlung des Kapitals (mindestens 3.000€ bei einer SL, 60.000€ bei einer SA) oder Sachverständigengutachten bei Sacheinlagen.
Satzung
Entwurf der Satzung, die die Funktionsweise der Gesellschaft regelt: Unternehmensgegenstand, Verwaltungsorgane, Regelung der Anteilsübertragung usw.
Gesellschaftssitz
Vollständige Anschrift, unter der der Sitz des Unternehmens begründet wird.
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