Gesellschaftsrechtliche Urkunden

Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).

Wählen Sie Ihr Anliegen

Gründung von Gesellschaften

Die Gründung einer Handelsgesellschaft erfordert eine notarielle Urkunde für die anschließende Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister). Wir beraten Sie zur passendsten Rechtsform (SL, SA, Genossenschaften usw.) je nach den Bedürfnissen des Unternehmensprojekts.

Erforderliche Unterlagen

1

Certificación negativa de denominación (Bescheinigung über die Verfügbarkeit des Firmennamens)

Ausgestellt vom Registro Mercantil Central (zentrales Handelsregister), 3 Monate gültig und verlängerbar bis zu 6.

2

Identifizierung der Gründungsgesellschafter

Gültiger DNI/NIE aller Gesellschafter. Bei juristischen Personen: Gründungsurkunde, Vollmachten und NIF.

3

Gesellschaftskapital und Einlagen

Bankbescheinigung über die Einzahlung des Kapitals (mindestens 3.000€ bei einer SL, 60.000€ bei einer SA) oder Sachverständigengutachten bei Sacheinlagen.

4

Satzung

Entwurf der Satzung, die die Funktionsweise der Gesellschaft regelt: Unternehmensgegenstand, Verwaltungsorgane, Regelung der Anteilsübertragung usw.

5

Gesellschaftssitz

Vollständige Anschrift, unter der der Sitz des Unternehmens begründet wird.

Termin für eine Gesellschaftsgründung vereinbaren

Wählen Sie Tag und Uhrzeit, die Ihnen am besten passen

Termin anfragen

Wählen Sie Leistung, Datum und Uhrzeit, die Ihnen am besten passen

MoDiMiDoFrSaSo
Für dieses Datum sind keine Zeiten verfügbar

Häufige Fragen

Wir verwenden Cookies, um Ihre Nutzung zu verbessern. Mehr erfahren