Gesellschaftsrechtliche Urkunden
Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).
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Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
Die Änderung des Gesellschaftskapitals erfordert eine notarielle Urkunde und die Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister). Die Erhöhung kann durch Bareinlagen, Sacheinlagen, Umwandlung von Forderungen oder Umwandlung von Rücklagen erfolgen. Die Herabsetzung kann verschiedenen Zwecken dienen, etwa der Rückzahlung von Einlagen oder dem Ausgleich von Verlusten.
Erforderliche Unterlagen
Geltende Gründungsurkunde
Kopie der Gründungsurkunde und der aktuellen Satzung der Gesellschaft.
Bescheinigung über den Gesellschafterbeschluss
Bescheinigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung, die die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung beschlossen hat.
Nachweis der Einlage (falls erforderlich)
Bankbescheinigung über die Einzahlung oder Sachverständigengutachten bei Sacheinlagen.
Identifizierung des Unterzeichners
DNI/NIE des Geschäftsführers oder der Person, die zur notariellen Beurkundung des Beschlusses befugt ist.
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