Gesellschaftsrechtliche Urkunden

Die notarielle Urkunde im Gesellschaftsrecht dokumentiert gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Satzungsänderungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen und ermöglicht ihre Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister).

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Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung

Die Änderung des Gesellschaftskapitals erfordert eine notarielle Urkunde und die Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister). Die Erhöhung kann durch Bareinlagen, Sacheinlagen, Umwandlung von Forderungen oder Umwandlung von Rücklagen erfolgen. Die Herabsetzung kann verschiedenen Zwecken dienen, etwa der Rückzahlung von Einlagen oder dem Ausgleich von Verlusten.

Erforderliche Unterlagen

1

Geltende Gründungsurkunde

Kopie der Gründungsurkunde und der aktuellen Satzung der Gesellschaft.

2

Bescheinigung über den Gesellschafterbeschluss

Bescheinigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung, die die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung beschlossen hat.

3

Nachweis der Einlage (falls erforderlich)

Bankbescheinigung über die Einzahlung oder Sachverständigengutachten bei Sacheinlagen.

4

Identifizierung des Unterzeichners

DNI/NIE des Geschäftsführers oder der Person, die zur notariellen Beurkundung des Beschlusses befugt ist.

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Häufige Fragen

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