Urkunden über Immobiliengeschäfte

Die notarielle Urkunde beurkundet Immobiliengeschäfte wie Kaufverträge, Hypotheken und Zahlungsquittungen und ermöglicht ihre Eintragung im Grundbuch.

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Worum es geht

Die „prefirma“ (Vorabprüfung) bezeichnet in der Regel das notarielle Vorabprotokoll (acta previa) nach der Ley 5/2019 (spanisches Immobiliarkreditgesetz für Privatpersonen), in dem der Notar prüft, dass der Darlehensnehmer die vorvertraglichen Unterlagen erhalten und verstanden hat und seine Fragen geklärt wurden, und dies festhält. In vielen Fällen ist sie ein verpflichtender Schritt vor der Unterzeichnung der Hypothek.

Ablauf der Abwicklung

1

Eingang der Unterlagen der Bank

Die Bank übermittelt die vorvertraglichen Unterlagen über die dafür vorgesehene Plattform innerhalb der gesetzlichen Fristen an das Notariat.

2

Beratungstermin mit dem Darlehensnehmer

Erläuterung der wesentlichen Klauseln, Risiken, Kosten, des Zinssatzes, der vorzeitigen Fälligstellung, der gekoppelten Versicherungen usw.

3

Verständnistest und Erklärungen

Der Notar stellt dem Darlehensnehmer Fragen, um zu prüfen, ob er die Darlehensbedingungen versteht, und hält seine Antworten fest.

4

Beurkundung des Protokolls

Ist alles in Ordnung und hat der Darlehensnehmer die Bedingungen verstanden, beurkundet der Notar das Vorabprotokoll (acta previa).

5

Terminierung der Hypothekenunterzeichnung

Ohne positives Protokoll wird die Hypothek nicht unterzeichnet. Nach der Beurkundung des Protokolls wird die Unterzeichnung der Hypothekendarlehensurkunde terminiert.

Erforderliche Unterlagen (Kunde)

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Häufige Fragen zur Vorabprüfung

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